Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt ist bzw. in kurzfristigen Fällen die Zusage fernmündlich erfolgt ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Anbieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Anbieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis für die Ferienwohnung zu zahlen, abzüglich 10% für ersparte Aufwendungen des Gastgebers.
  • Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, den berechneten Schadensbetrag zu bezahlen. Dem Gast wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb von 8 Werktagen zu begleichen ist.